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GIEBELHausverwaltung0711 93773408
Weißes Wohnhaus der Weissenhofsiedlung in Stuttgart, Bau von Hans Scharoun
Leistungen

Erst­verwaltung für Bauträger in Stuttgart

Konten, Versicherungen, Verträge und Abnahme stehen, bevor die erste Wohnung übergeben wird.

GIEBEL

Für Eigentümer­gemeinschaften, Vermieter und Bauträger

Im Einzelnen

Von der Teilungs­erklärung bis zur ersten Versamm­lung

Bevor jemand einzieht

  • Konten der Gemeinschaft: Giro und Rücklage.
  • Gebäudeversicherung zum Neuwert, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
  • Übernahme der Aufteilung aus der Teilungs­erklärung.
  • Ausschreibung von Hausmeister-, Reinigungs- und Wartungsverträgen.

Abnahme und Gewähr­leistung

  • Vorbereitung der Abnahme durch die Erwerber: Termin, Sachverständiger, Protokoll.
  • Mängelverfolgung mit Nummer, Termin und Status.
  • Gewähr­leistungsfristen überwacht, Begehung vor Ablauf.
  • Mängelrüge an den Bauträger in Textform, mit Frist.

Die erste Wohnungs­eigentümer­versammlung

  • Erster Wirtschafts­plan mit den daraus abgeleiteten Vor­schüssen.
  • Einladung in Textform, jeder Beschlussgegenstand einzeln benannt.
  • Beschlussfassung über Vor­schüsse, Beirat, Hausordnung, Ausgabengrenze.
  • Beschluss-Sammlung von Anfang an, Niederschrift zeitnah.
Fragen

Fragen zur Erst­verwaltung

Wie lange darf die erste Verwaltung bestellt werden?

Höchstens drei Jahre für die erste Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum, danach höchstens fünf Jahre; eine Wiederbestellung frühestens ein Jahr vor Ablauf (§ 26 Abs. 2 WEG).

Ab wann übernimmt die Erst­verwaltung?

Sobald die Teilungs­erklärung beurkundet ist und die erste Wohnung verkauft wird. Die Gemeinschaft entsteht mit Anlegung der Wohnungs­grundbücher (§ 9a Abs. 1 WEG); ab dann führen wir Konten, Versicherungen und Verträge in ihrem Namen.

Was muss der Bauträger liefern?

Teilungs­erklärung mit Aufteilungsplan, die Kaufverträge oder wenigstens die Liste der Erwerber, die Baubeschreibung, die Pläne, die Wartungsunterlagen für Heizung, Aufzug und Haustechnik und die Abnahmeprotokolle der Gewerke mit Datum. Was fehlt, fordern wir mit einer Liste an.

Was kostet die Erst­verwaltung?

Vergütung je Wohnung und Monat, ab dem Tag der Bestellung. Angebot nach einem Gespräch über das Objekt.

Was passiert nach den ersten drei Jahren?

Die Gemeinschaft bestellt ihren Verwalter dann selbst, für höchstens fünf Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Läuft es gut, bleiben wir.

Leistungen der laufenden WEG-Verwaltung →

Kontakt
Telefon
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E-Mail
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Anschrift
Johannesstraße 37
70176 Stuttgart
Erreichbar
Montag bis Donnerstag8:30 bis 17:00 Uhr
Freitag8:30 bis 13:00 Uhr

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