Erstverwaltung für Bauträger in Stuttgart
Konten, Versicherungen, Verträge und Abnahme stehen, bevor die erste Wohnung übergeben wird.

Konten, Versicherungen, Verträge und Abnahme stehen, bevor die erste Wohnung übergeben wird.
GIEBEL
Für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Bauträger
Höchstens drei Jahre für die erste Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum, danach höchstens fünf Jahre; eine Wiederbestellung frühestens ein Jahr vor Ablauf (§ 26 Abs. 2 WEG).
Sobald die Teilungserklärung beurkundet ist und die erste Wohnung verkauft wird. Die Gemeinschaft entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher (§ 9a Abs. 1 WEG); ab dann führen wir Konten, Versicherungen und Verträge in ihrem Namen.
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, die Kaufverträge oder wenigstens die Liste der Erwerber, die Baubeschreibung, die Pläne, die Wartungsunterlagen für Heizung, Aufzug und Haustechnik und die Abnahmeprotokolle der Gewerke mit Datum. Was fehlt, fordern wir mit einer Liste an.
Vergütung je Wohnung und Monat, ab dem Tag der Bestellung. Angebot nach einem Gespräch über das Objekt.
Die Gemeinschaft bestellt ihren Verwalter dann selbst, für höchstens fünf Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Läuft es gut, bleiben wir.
| Montag bis Donnerstag | 8:30 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 bis 13:00 Uhr |
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