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Wohnhaus in der Wildbader Straße in Stuttgart, schräg von unten fotografiert
Leistungen

Hausverwaltung für kleine WEG in Stuttgart

Ab zwei Einheiten. Mit allem, was dazugehört.

GIEBEL

Für Eigentümer­gemeinschaften jeder Größe, Vermieter, Kapitalanleger und Bauträger

Im Einzelnen

Der volle Umfang, auch im kleinen Haus

Verwaltung

  • Wirtschafts­plan, Hausgeldeinzug, Mahnwesen.
  • Jahres­abrechnung und Vermögens­bericht vor der Einladung zur Versamm­lung.
  • Versamm­lung mit Einladung, Leitung und Niederschrift; dazwischen Beschlüsse im Umlaufverfahren.
  • Erhaltungs­rücklage: Höhe planen, getrennt anlegen.
  • Gebäudeversicherung zum Neuwert, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
  • Handwerker: Angebote, Auftrag, Abnahme.
  • Beschluss-Sammlung und Belege für jeden Eigentümer einsehbar.

Aus der Selbstverwaltung

  • Kontoauszüge, Belege und Beschlüsse der letzten Jahre gesichtet.
  • Konto auf den Namen der Gemeinschaft, falls bisher über einen Eigentümer geführt.
  • Rücklage und offene Hausgelder abgeglichen.
  • Fehlende Grundlagen nachgeholt: Wirtschafts­plan, Versicherungsschutz, Beschluss-Sammlung.
Fragen

Fragen zur kleinen WEG

Braucht eine kleine WEG überhaupt einen Verwalter?

Vorgeschrieben ist keiner, aber jeder Eigentümer kann die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ohne Verwalter vertreten alle Eigentümer die Gemeinschaft gemeinsam (§ 9b Abs. 1 WEG); jede Unterschrift für die Gemeinschaft braucht dann grundsätzlich alle. Die Aufgaben bleiben dieselben: Wirtschafts­plan, Jahres­abrechnung, Erhaltungs­rücklage, Versicherung.

Muss der Verwalter einer kleinen WEG zertifiziert sein?

Jeder Eigentümer kann die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ausgenommen sind Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten, in denen ein Eigentümer selbst Verwalter ist, solange weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt. Bei GIEBEL ist David Rieger zertifizierter Verwalter im Sinne des § 26a WEG; die Gesellschaft selbst führt den Titel nicht.

Können wir Beschlüsse ohne Versamm­lung fassen?

Ja, wenn alle Eigentümer in Textform zustimmen; eine E-Mail genügt (§ 23 Abs. 3 WEG). Für einen bestimmten Gegenstand kann die Gemeinschaft beschließen, dass dafür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt.

Was kostet die Verwaltung einer kleinen WEG?

Das Angebot entsteht im gemeinsamen Gespräch: Objekt, Zustand und Anforderungen der Gemeinschaft werden zusammen aufgenommen, Leistungsumfang und Vergütung darauf abgestimmt.

Braucht eine kleine WEG einen Beirat?

Nur wenn die Gemeinschaft einen wählt (§ 29 WEG). In kleinen Gemeinschaften läuft die Abstimmung meist direkt mit allen Eigentümern.

Gilt das auch für größere Gemeinschaften?

Ja. Gleiche Abläufe, gleiche Fristen.

WEG-Verwaltung →

Kontakt

Gespräch für Ihre Gemeinschaft

Telefon
0711 93773408
E-Mail
info@giebel-hausverwaltung.de
Anschrift
Johannesstraße 37
70176 Stuttgart
Erreichbar
Montag bis Freitag8:00 bis 18:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns per E-Mail.