WEG-Verwaltung in Stuttgart
Finanzen, Gebäude, Versammlung — aus einer Verantwortung.

Finanzen, Gebäude, Versammlung — aus einer Verantwortung.
GIEBEL
Für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Bauträger
Die Aufgaben nach dem Wohnungseigentumsgesetz, die Vergütung und unsere Leistungsversprechen: kurze Bearbeitungszeiten, pünktliche Abrechnungen, verbindliche Beschlüsse, jederzeit Einsicht in Konten, Belege und Verträge.
Wir laden in Textform ein, in der Regel mindestens drei Wochen vorher, mit jedem Beschlussgegenstand einzeln benannt (§ 24 Abs. 4, § 23 Abs. 2 WEG). Wir führen den Vorsitz, sofern die Versammlung nichts anderes beschließt (§ 24 Abs. 5). Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; jeder Eigentümer hat eine Stimme, wenn Ihre Teilungserklärung nichts anderes sagt (§ 25 Abs. 1 und 2).
Die Jahresabrechnung wird nach Ablauf des Kalenderjahres aufgestellt (§ 28 Abs. 2 WEG); bei uns liegt sie vor der Einladung zur Versammlung. Der Wirtschaftsplan für das nächste Kalenderjahr steht im Herbst (§ 28 Abs. 1 WEG). Der Vermögensbericht geht jedem Eigentümer zu (§ 28 Abs. 4 WEG).
Feste Vergütung je Einheit und Monat, abhängig von Größe und Technik der Anlage. Angebot nach einem Gespräch über das Objekt.
Abberufen kann Ihre Gemeinschaft jederzeit, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; der alte Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG).
| Montag bis Donnerstag | 8:30 bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 8:30 bis 13:00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns per E-Mail.