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GIEBELHausverwaltung0711 93773408
Wohnhaus an der König-Karl-Straße in Stuttgart-Bad Cannstatt, Sandsteinfassade mit Erker, von der Straße aus fotografiert
Leistungen

WEG-Verwaltung in Stuttgart

Finanzen, Gebäude, Versamm­lung — aus einer Verantwortung.

GIEBEL

Für Eigentümer­gemeinschaften, Vermieter und Bauträger

Im Einzelnen

Was die WEG-Verwaltung bei GIEBEL umfasst

Finanzen

  • Hausgeld, Wirtschafts­plan, Jahres­abrechnung, Vermögens­bericht.
  • Frühzeitige Abrechnung, Zeit zum Prüfen.
  • Jeder Vorgang mit Beleg.

Gebäude

  • Halbjährliche Objekt­begehung mit Protokoll.
  • Gewähr­leistungsprüfung vor Fristablauf.
  • Klare Kostenzuordnung bei jedem Schaden.
  • Prüfpflichten: Aufzug, Legionellen, Rauch­warn­melder, Baum­kontrolle.

Versamm­lung und Beschlüsse

  • Einladung, Leitung, Niederschrift, Beschluss-Sammlung.
  • Tagesordnung mit jedem Beschlussgegenstand einzeln benannt (§ 23 Abs. 2 WEG).
  • Zeitnahe Niederschrift.
  • Fristenüberwachung bei Verträgen und Versicherungen.
Fragen

Fragen zur WEG-Verwaltung

Was steht in Ihrem Verwalter­vertrag?

Die Aufgaben nach dem Wohnungseigentumsgesetz, die Vergütung und unsere Leistungs­versprechen: kurze Bearbeitungszeiten, pünktliche Abrechnungen, verbindliche Beschlüsse, jederzeit Einsicht in Konten, Belege und Verträge.

Wie läuft die Wohnungs­eigentümer­versammlung ab?

Wir laden in Textform ein, in der Regel mindestens drei Wochen vorher, mit jedem Beschlussgegenstand einzeln benannt (§ 24 Abs. 4, § 23 Abs. 2 WEG). Wir führen den Vorsitz, sofern die Versamm­lung nichts anderes beschließt (§ 24 Abs. 5). Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; jeder Eigentümer hat eine Stimme, wenn Ihre Teilungs­erklärung nichts anderes sagt (§ 25 Abs. 1 und 2).

Wann kommen Jahres­abrechnung und Wirtschafts­plan?

Die Jahres­abrechnung wird nach Ablauf des Kalenderjahres aufgestellt (§ 28 Abs. 2 WEG); bei uns liegt sie vor der Einladung zur Versamm­lung. Der Wirtschafts­plan für das nächste Kalenderjahr steht im Herbst (§ 28 Abs. 1 WEG). Der Vermögens­bericht geht jedem Eigentümer zu (§ 28 Abs. 4 WEG).

Was kostet die WEG-Verwaltung?

Feste Vergütung je Einheit und Monat, abhängig von Größe und Technik der Anlage. Angebot nach einem Gespräch über das Objekt.

Wie wechselt eine Gemeinschaft die Verwaltung?

Abberufen kann Ihre Gemeinschaft jederzeit, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; der alte Vertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG).

Verwalter abberufen und neu bestellen — der Ablauf →

Kontakt

Angebot für Ihre Eigentümer­gemeinschaft

Telefon
0711 93773408
E-Mail
info@giebel-hausverwaltung.de
Anschrift
Johannesstraße 37
70176 Stuttgart
Erreichbar
Montag bis Donnerstag8:30 bis 17:00 Uhr
Freitag8:30 bis 13:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns per E-Mail.