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Ratgeber

Von der Selbstverwaltung zur Hausverwaltung

Die Übergabe in vier Schritten.

Ratgeber

1. Beschluss

Die Gemeinschaft bestellt den Verwalter mit einfacher Mehrheit, in der Versamm­lung oder, wenn alle zustimmen, im Umlaufverfahren. Der Verwalter­vertrag regelt Leistungen, Vergütung und Laufzeit.

2. Unterlagen

Teilungs­erklärung mit Gemeinschafts­ordnung, Aufteilungsplan, bisherige Abrechnungen, Kontoauszüge, Beschlüsse, Versicherungspolicen, Wartungs- und Lieferverträge.

3. Konto und Rücklage

Konto auf den Namen der Gemeinschaft, Rücklage getrennt ausgewiesen, offene Hausgelder je Einheit abgeglichen.

4. Erstes Jahr

Wirtschafts­plan für das laufende Jahr, Jahres­abrechnung für das Vorjahr, sofern sie fehlt, und eine Versamm­lung, in der die Gemeinschaft über Vor­schüsse und Nachschüsse beschließt.

Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich; die Abrechnung des laufenden Jahres erstellt dann die neue Verwaltung auf Grundlage der übergebenen Belege.

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