Von der Selbstverwaltung zur Hausverwaltung
Die Übergabe in vier Schritten.
1. Beschluss
Die Gemeinschaft bestellt den Verwalter mit einfacher Mehrheit, in der Versammlung oder, wenn alle zustimmen, im Umlaufverfahren. Der Verwaltervertrag regelt Leistungen, Vergütung und Laufzeit.
2. Unterlagen
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, bisherige Abrechnungen, Kontoauszüge, Beschlüsse, Versicherungspolicen, Wartungs- und Lieferverträge.
3. Konto und Rücklage
Konto auf den Namen der Gemeinschaft, Rücklage getrennt ausgewiesen, offene Hausgelder je Einheit abgeglichen.
4. Erstes Jahr
Wirtschaftsplan für das laufende Jahr, Jahresabrechnung für das Vorjahr, sofern sie fehlt, und eine Versammlung, in der die Gemeinschaft über Vorschüsse und Nachschüsse beschließt.
Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich; die Abrechnung des laufenden Jahres erstellt dann die neue Verwaltung auf Grundlage der übergebenen Belege.
Fragen zu Ihrem Haus?
- Telefon
- 0711 93773408
- info@giebel-hausverwaltung.de
- Anschrift
- Johannesstraße 37
70176 Stuttgart - Erreichbar
Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns per E-Mail.